Miniaturkabinett
Ideale Flusslandschaft mit Ruine
Landschaft mit Wasserfall und weiter Aussicht
Küstenlandschaft mit Fischerbooten
Ideale Flusslandschaft mit Ruine
Winterlandschaft (Winter)
Küstenlandschaft mit Fischerbooten
Gebirgslandschaft mit Wasserfall
Blühender Garten (Frühling)
Blick auf die Hauptallee in Wilhelmsbad
Gebirgslandschaft mit Wasserfall
Weinlese (Herbst)
Die Bogenbrücke über den Braubach in Wilhelmsbad
Gebirgige Landschaft
Kornernte (Sommer)
Blick aus einer Felsengrotte
Landschaft mit Tannenallee
30. Abteilung
Die 30. Abteilung nimmt eine Sonderstellung im Prehn’schen Kabinett ein. Sie ist ausschließlich mit Werken der Frankfurter Malerfamilie Schütz bestückt. Zudem sind nahezu alle Bildchen im selben querrechteckigen Format gehalten und geben der Abteilung so zusätzlich ein sehr gleichmäßiges Erscheinungsbild. Die längliche Form der Gemälde erinnert dabei an die über den Türen angebrachten Bilder (Supraporten) in der dekorativen Wandverkleidung herrschaftlicher Zimmer und Säle. Christian Georg Schütz d. Ä. (1718–1791), der Begründer der Künstlerdynastie, war als Fresko- und Dekorationsmaler ausgebildet worden und schuf tatsächlich zahlreiche Zimmerausstattungen für finanzkräftige Frankfurter Bürger. Prehn holte sich hier gewissermaßen die modische Wohnungseinrichtung privilegierter Mitbürger en miniature ins Haus. Geradezu wie eine Panoramatapete wirken die Flusslandschaften in der oberen Reihe des rechten Flügels. Sie sind in der Komposition derart aufeinander abgestimmt, dass sie einen zusammenhängenden Landschaftsprospekt zu bilden scheinen.
Die Schwierigkeiten in der Händescheidung der Schütz-Werkstatt zeigen die abweichenden Zuschreibungen der Bilder im Laufe der Zeit. Während die rückwärtige Beschriftung von Ernst Friedrich Carl Prehn sowie der Auktionskatalog von 1829 alle Gemälde an Christian Georg Schütz d. Ä. geben, sah Passavant 1843 in einigen Bildern auch die Handschrift von dessen Sohn Franz Schütz (1751–1781) und von dessen Neffen Christian Georg Schütz d. J., gen. der Vetter (1758–1823). Der Katalog der Frankfurter Schütz-Ausstellung 1994 schreibt hingegen wieder alle Gemälde dem Gründervater selbst zu, bis auf den „Waldsaum“ links unten, der vom Vetter stammen soll.
Die Schwierigkeiten in der Händescheidung der Schütz-Werkstatt zeigen die abweichenden Zuschreibungen der Bilder im Laufe der Zeit. Während die rückwärtige Beschriftung von Ernst Friedrich Carl Prehn sowie der Auktionskatalog von 1829 alle Gemälde an Christian Georg Schütz d. Ä. geben, sah Passavant 1843 in einigen Bildern auch die Handschrift von dessen Sohn Franz Schütz (1751–1781) und von dessen Neffen Christian Georg Schütz d. J., gen. der Vetter (1758–1823). Der Katalog der Frankfurter Schütz-Ausstellung 1994 schreibt hingegen wieder alle Gemälde dem Gründervater selbst zu, bis auf den „Waldsaum“ links unten, der vom Vetter stammen soll.