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Kleinformate

Eingangshalle eines Gefängnisses

  • Johann Ludwig Ernst Morgenstern
  • 1819
  • Ölhaltige Malerei auf Eiche, H.: ca. 13,5 cm; B.: ca. 17,9 cm
  • hmf.Pr713
  • hmf, Foto: Horst Ziegenfusz

Die Darstellung zeigt die im Halbdunkel liegende Vorhalle eines Gefängnisses nach der Phantasie, bestehend aus mehreren gewölbten, von mächtigen Viereckspfeilern getragenen Raumjochen. Der Eingang in das Innere des Gebäudes ist links zu denken und wird von einer Wache mit Lanze flankiert. Rechts führt ein niedriger Durchgang mit Rundbogen nach oben ins Freie, wo man im engen Ausschnitt weitere hohe, offenbar bewehrte Mauern oder Gebäude erkennt. Das von dort einströmende Tageslicht ist die einzige Lichtquelle. In der Mitte der Komposition ist ein Lanzenträger in einem blauen Rock abgebildet, der gerade zwei gefesselte Häftlinge herein gebracht hat.

Morgenstern kannte das Bildthema der Gefängnishalle als Spezialgattung der Architekturmalerei wohl bereits seit seinem Aufenthalt in Schloss Salzdahlum bei Braunschweig von 1766 bis 1768. In der Gemäldegalerie ebendort befand sich die Darstellung Halle mit der Befreiung Petri von Hendrick van Steenwyck d. J. (um 1580–vor 1649), die einen in der Anlage ausgesprochen ähnlichen, nächtlichen Gefängnisraum mit ebenso effektvoller Beleuchtung aufweist.

Morgenstern führte das Gefängnis-Thema nachweislich erstmals 1780 in Frankfurt als Gemälde aus. Seine beiden Verzeichnisse der Architekturgemälde listen bis 1819 insgesamt zwölf dieser Darstellungen auf. Auch der Sohn Johann Friedrich Morgenstern malte besonders phantasievolle Vorhallen zu Gefängnissen für Johann Valentin Prehn, die wiederum durch Radierungen sowie durch Nachzeichnungen des Enkels Carl Morgenstern weiter verbreitet wurden. Diese Arbeiten beweisen die besondere Wertschätzung des eigentlich recht speziellen Bildthemas bei Frankfurter Sammlern sowie in der Familie Morgenstern.

(Gerhard Kölsch, Kurzfassung: Sina Bergmann)


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